Mitgliedschaft

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Hafeneinfahrt Warnemünde
Foto:Timm Allrich

Informationen zur Mitgliedschaft

Zweck der NDRG ist die Berufsbildung und die Förderung der Wissenschaft in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein mehr

Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben. Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. Januar eines Jahres. Eine Kündigung kann jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende (31.12.) ausgesprochen werden. mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Norddeutschen Röntgengesellschaft

Um Mitglied der Deutschen Röntgengesellschaft zu werden, füllen Sie den Mitgliedsantrag hier online aus. mehr
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